Offenstallwissen

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​Reine Boxenhaltung strafbar?

​Veröffentlicht am 18.4.2012

Das Amtgericht in Starnberg hat eine Reiterin wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 180 Tagessätzen á 150,-€ verurteilt. Im Urteil geht es um starken (blutigen) Sporeneinsatz, Rollkur mit Schlaufzügel und Einzelhaltung in Boxen ohne zusätzliche freie Bewegung auf Weide oder Paddock. Ein Bericht darüber findet sich in der aktuellen Cavallo.


Die Reiterszene ist aufgeschreckt. Dr. Dietrich Plewa, der die oben genannte Reiterin als Anwalt vertritt, sagte: „Nach dem Maßstab dieses Urteils wären 50% aller Pferdehaltungen in Deutschland tierschutzwidrig, optimistisch geschätzt“. Wenn man mal ein wenig durch die Reitställe zieht (z.B. wenn man ein Pferd kaufen möchte), dann ist das leider oft traurige Realität. Dunkle Boxen mit eingesperrten Pferden sind keine Seltenheit. Weiterhin sagt Herr Dr. Plewa: „Wenn das Wirklichkeit wird, ist das Pferd als Freizeitpartner in Deutschland erledigt.“


Aus meiner Sicht ist der Begriff „Freizeitpartner“ wohl etwas daneben gegriffen, wenn er sich auf Pferde bezieht, wie die der verklagten Reiterin, die 24h Stunden in der Box stehen und bei der einzigen Bewegung, dem Reiten, dann mit Schlaufzügel und Sporen gequält werden. Als Partner fühlen sich solche Pferde sicherlich nicht.


Ich freue mich sehr über das Urteil und hoffe, dass es viele Reiter und Stallbetreiber zum Nachdenken bringt. Auch empfinde ich es als „Rückenwind“ für unser Vorhaben auf Gut Heinrichshof, die Boxen so weit wie möglich zurück zu bauen.

​Reine Boxenhaltung strafbar?

​Veröffentlicht am 18.4.2012

Das Amtgericht in Starnberg hat eine Reiterin wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu 180 Tagessätzen á 150,-€ verurteilt. Im Urteil geht es um starken (blutigen) Sporeneinsatz, Rollkur mit Schlaufzügel und Einzelhaltung in Boxen ohne zusätzliche freie Bewegung auf Weide oder Paddock. Ein Bericht darüber findet sich in der aktuellen Cavallo.


Die Reiterszene ist aufgeschreckt. Dr. Dietrich Plewa, der die oben genannte Reiterin als Anwalt vertritt, sagte: „Nach dem Maßstab dieses Urteils wären 50% aller Pferdehaltungen in Deutschland tierschutzwidrig, optimistisch geschätzt“. Wenn man mal ein wenig durch die Reitställe zieht (z.B. wenn man ein Pferd kaufen möchte), dann ist das leider oft traurige Realität. Dunkle Boxen mit eingesperrten Pferden sind keine Seltenheit. Weiterhin sagt Herr Dr. Plewa: „Wenn das Wirklichkeit wird, ist das Pferd als Freizeitpartner in Deutschland erledigt.“


Aus meiner Sicht ist der Begriff „Freizeitpartner“ wohl etwas daneben gegriffen, wenn er sich auf Pferde bezieht, wie die der verklagten Reiterin, die 24h Stunden in der Box stehen und bei der einzigen Bewegung, dem Reiten, dann mit Schlaufzügel und Sporen gequält werden. Als Partner fühlen sich solche Pferde sicherlich nicht.


Ich freue mich sehr über das Urteil und hoffe, dass es viele Reiter und Stallbetreiber zum Nachdenken bringt. Auch empfinde ich es als „Rückenwind“ für unser Vorhaben auf Gut Heinrichshof, die Boxen so weit wie möglich zurück zu bauen.